Österreichs Leitmedium für PKAs

Allgemeine Geschäfts- & Zahlungsbedingungen: Druckwerke
Stand 5. Mai 2022
Allgemeine Geschäfts- & Zahlungsbedingungen: Anzeigen
Stand 28. November 2022
Allgemeine Geschäfts- & Zahlungsbedingungen: Druckwerke
Stand 5. Mai 2022
1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche zwischen der Pharma-Time Verlags GmbH, Pezzlgasse 18-20/20, 1170 Wien, FN 63147p (in der Folge kurz „PTV“) und ihren Kunden im Wege des Fernabsatzes (insbesondere über die Internetauftritte unter https://www.ptv.co.at, https://www.pharmatime.at, https://www.pkajournal.at, https://www.pkalounge.at oder https://www.pkaclub.at (zusammen „Webseiten“), mittels E-Mail, Telefon oder Telefax) abgeschlossenen Kauf- bzw. Abonnementverträge über die von PTV vertriebenen Abonnements für Fachmagazine, Journale und Zeitschriften sowie sonstigen Produkte, einschließlich Kalender, Formularien, Mitgliedschaften und Berufsausweisen (zusammen „Produkte“).

1.2 Als Kunden sind sowohl Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) als auch Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch („UGB“) gemeint. Wo sich einzelne Teile dieser AGB ausdrücklich an Verbraucher bzw. Unternehmer als Kunden richten, ist dies gesondert hervorgehoben, andernfalls gelten diese AGB für Kunden ungeachtet ihrer Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und PTV gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen dem Kunden und PTV vereinbart wurde.

1.4 Es gilt jeweils die aktuelle Fassung dieser AGB, die auf den Webseiten publiziert und vom Kunden jederzeit eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Bei der Bestellung wird der Kunde aufgefordert, diese AGB zu akzeptieren und es wird die Möglichkeit geboten, diese AGB auszudrucken und/oder dauerhaft elektronisch zu speichern.

1.5 Bei Bestellungen über sonstige Formulare (z.B. für den Apotheken Gesundheitskalender) oder per E-Mail ergänzen die in den Formularen bzw. auf den diesbezüglichen Produktseiten enthaltenen Angaben diese AGB. Bei widersprechenden Regelungen gehen die dort angeführten spezielleren Regelungen diesen AGB vor.


2. Vertragsinhalt

2.1 Abonnement: Der Vertrag umfasst das jeweils ausgewählte Abonnement, das (derzeit) bis zu zehn Ausgaben jährlich beinhaltet. Die erste Zustellung erfolgt in der Regel mit der nächsten Ausgabe nach der Bestellung, danach mit dem jeweiligen Erscheinungsdatum. Für nähere Informationen siehe Punkt 4.

2.2 Andere Produkte oder Einzelbestellungen: Der Vertrag umfasst das jeweilige Produkt. Die Zustellung erfolgt nach der Bestellung.


3. Bestellung & Vertragsabschluss

3.1 Die auf den Webseiten befindlichen Angebote stellen eine an den Kunden gerichtete Einladung zur Abgabe eines Angebots an PTV dar und sind bis zum rechtswirksamen Vertragsabschluss zwischen PTV und dem Kunden freibleibend und unverbindlich. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

3.2 Indem der Kunde auf einer der Webseiten (oder über ein anderes Fernkommunikationsmittel) Produkte kostenpflichtig bestellt, gibt er gegenüber PTV ein Anbot zum Abschluss eines Kauf- bzw. Abonnementvertrages über die zuvor vom Kunden ausgewählten Produkte ab.

3.3 Eine Bestellung über die Webseitenformulare ist nur möglich, wenn bei Bestellungen Abonnementtyp und Abonnementdauer ausgewählt wurden und alle sonstigen im Bestellformular mit (*) bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Dabei handelt es sich um Anrede, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Beruf, Anschrift(en), Adresstyp (Wohnadresse oder Apotheken- bzw. Firmenadresse) sowie um die Bestätigung des Alters (für pkajournal), der AGB samt Widerrufsbelehrung und der Datenschutzbestimmung. Fehlen Angaben, erhält der Kunde eine Fehlermeldung.

3.4 Sobald der Bestellvorgang durch Anklicken des Felds „Abonnementbestellung absenden“ (o.ä.) abgeschlossen ist, wird der Kunde darüber durch die Infomitteilung „Ihre Abonnement-Bestellung wurde soeben an den Pharma-Time Verlag übermittelt. In Kürze erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail“ in der Bestelloberfläche sowie mittels automatisch erstellter E-Mail an die vom Kunden angeführte E-Mail-Adresse unter Angabe der Bestelldetails benachrichtigt. Sowohl die Infomitteilung als auch das E-Mail lassen sich für den Kunden ausdrucken und speichern. Diese automatisch erstellten Empfangsbestätigungen dokumentieren, dass die Bestellung des Kunden bei PTV eingegangen ist, stellen jedoch noch keine rechtlich verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar.

3.5 In dem in Punkt 2.4 erwähnten E-Mail wird der Kunde darauf hingewiesen, die Bestellinformationen nochmals auf deren Richtigkeit zu überprüfen und allfällige Fehler bzw. Korrekturen PTV umgehend per E-Mail bekanntzugeben.

3.6 Sodann erhält der Kunde von PTV eine weitere Nachricht per E-Mail, mit dem die Annahme der Bestellung und somit Einrichtung des Abonnements bestätigt oder der Kunde über die Nichtannahme seines Angebots informiert wird. Im Fall der Angebotsannahme kommt der Kaufvertrag zwischen PTV und dem Kunden erst mit Zusendung dieses gesonderten E-Mails zustande.

3.7 Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes kann alternativ zu dieser ausdrücklichen Annahmeerklärung auch durch die Lieferung des bestellten Produkts oder eine andere konkludente Handlung erfolgen.

3.8 PTV ist bemüht, bestellte Abonnements so rasch wie möglich einzurichten. PTV garantiert jedoch keine Bereitstellungszeiten oder Bereitstellungszeitpunkte. Über allfällige Verzögerungen wird der Kunde umgehend informiert.

3.9 Bei Bestellungen über sonstige Formulare (z.B. Apotheken Gesundheitskalender) oder per E-Mail gilt der geschilderte Bestellablauf sinngemäß sofern in diesen Formularen oder den Produktseiten keine anderslautenden Regelungen festgehalten sind.


4. Abonnements

4.1 Die Abonnementtypen umfassen die in der Bestellmaske angeführten Medien zu den dort angeführten Preisen.

4.2 Das Abonnement wird nach Wahl des Kunden unbefristet oder für eine bestimmte Dauer (etwa ein, zwei oder drei Jahre) abgeschlossen. Sofern der Kunde die Verlängerung eines zuvor befristet abgeschlossenen Abonnements auswählt, gilt die Verlängerung für dieselbe Dauer, das heißt die Verlängerung eines z.B. auf 2 Jahre abgeschlossenen Abonnements erfolgt somit um weitere 2 Jahre.

4.3 Befristet abgeschlossene Abonnements verlängern sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor dem Ablauf des Abonnements vom Kunden mittels eingeschriebenen Briefs oder unter Verwendung des entsprechenden Kündigungsformulars (abrufbar unter https://www.pharmatime.at/service/kuendigung.php bzw. https://www.pkajournal.at/service/kuendigung.php) gekündigt werden. Die rechtzeitige Versendung innerhalb der Frist ist fristwahrend.

4.4 Mangels anderslautender Angaben verstehen sich angeführte Abonnementpreise brutto, somit inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.5 Preise für Inlandsabonnements beinhalten allfällige Versandkosten. Auch Auslandsabonnements beinhalten bereits das jeweilig entsprechende Auslands-Porto. Die Kontaktinformationen sind verfügbar unter https://www.ptv.co.at/impressum.

4.6 Bei Bestellung des jeweiligen Abonnements gültige Abonnementpreise gelten im Fall der Bestellung von befristeten Abonnements für die Gesamtdauer des jeweiligen Abonnements, nicht jedoch für dessen allfällige Verlängerung. Bei Verlängerung bestehender Abonnements gelten somit die zum Zeitpunkt der Verlängerung des Abonnements gültigen und in der Bestellmaske angeführten Abonnementpreise. Etwaige Preiserhöhungen finden auch für bestehende „bis auf Widerruf“ abgeschlossene Abonnements Anwendung, sofern diese nicht höher als 10% des ursprünglichen Nettopreises ausmachen.

4.7 Mit Abschluss eines Abonnement-Vertrages verpflichtet sich PTV dem Kunden das bestellte Medium an die vom Kunden angegebene Lieferadresse für die vom Kunden bestellte Abonnementdauer zuzusenden. Einzelne Abonnement-Typen sind an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Beispielsweise dürfen kostenfreie pkajournal-Lehrlings-Abonnements ausschließlich auf die Privatadresse der bestellenden Person eingerichtet werden.

4.8 Nichtzustellungen, die aufgrund von Falschangaben der Adresse, Nichtbekanntgabe von Adressänderungen oder postalischen Fehlern passieren, berechtigen nicht vom Abonnement-Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu fordern. Nichtlieferungen sind dem Verlag sofort mitzuteilen, damit der Grund dafür eruiert werden kann. Für nicht zustellbare Ausgaben wird maximal einmal ein für den Kunden kostenfreier Neuzustellungsversuch unternommen. Alle weiteren Zustellversuche erfolgen ausschließlich auf Wunsch des Kunden und sind kostenpflichtig.


5. Rücktrittsrecht des Verbrauchers / Widerrufsbelehrung

5.1 So keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift, haben Kunden die Verbraucher sind das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen außerhalb der Geschäftsräume von PTV geschlossenen Vertrag oder einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen.

5.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei Abonnements beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Zusendung in Besitz genommen hat.

5.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Pharma-Time Verlags GmbH, Pezzlgasse 18-20/20, 1170 Wien, Österreich, E-Mail office@ptv.co.at, Tel: 01 / 944 30 30, Fax: 01 / 944 30 30 40, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das am Ende dieser AGB als Anlage 1 abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

5.4 Alternativ können Kunden das Rücktrittsformular unter https://www.pharmatime.at/service/storno.php bzw. https://www.pkajournal.at/service/storno.php nutzen.

5.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

5.6 Wenn ein Vertrag vom Kunden widerrufen wird, hat PTV dem Kunden Zug um Zug alle geleisteten Zahlungen, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von PTV angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei PTV eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. PTV kann die Rückzahlung verweigern, bis PTV die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

5.7 Der Kunde hat die empfangenen Produkte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde PTV über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat, an PTV zurückzustellen und PTV ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen. Für zurückgestellte originalverpackte Exemplare ist keine Entschädigung zu bezahlen. Für bereits aus der Originalverpackung entnommene bzw. nicht zurückgesendete Exemplare ist der jeweilige Einzelpreis zu bezahlen.

5.8 Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.


6. Berechnung, Zahlung, Zahlungsverzug/Stundung

6.1 Rechnungen sind bis 5 Tage ab Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zu begleichen.

6.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Für Unternehmer betragen die Verzugszinsen 12% pro Jahr und umfassen die Mahn- und Inkassospesen jedenfalls den Pauschalbetrag von 40,00 Euro (§ 458 UGB). Für Verbraucher betragen die Zinsen 4% pro Jahr. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verlag berechtigt, die Ausführung des Abonnements bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen. Alternativ ist PTV auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen Ansprüche von PTV aufzurechnen. Ausgenommen davon sind Gegenforderungen von Verbrauchern im Falle der Zahlungsunfähigkeit von PTV oder falls deren Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit von PTV steht, oder falls diese gerichtlich festgestellt oder von PTV anerkannt worden ist.


7. Adressänderung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, PTV Änderungen seiner Liefer- und Rechnungsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Zusendungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.


8. Datenschutz

8.1 PTV verarbeitet die zum Zweck der Vertragserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten. Näher Informationen zur Datenverarbeitung durch PTV sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.ptv.co.at/datenschutz zu finden.


9. Allgemeines

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von PTV.

9.2 Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von PTV sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

9.3 Auf alle diesen AGB unterliegende Verträge ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

9.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.






ANLAGE 1


MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an
Pharma-Time Verlags GmbH
Pezzlgasse 18-20/20, 1170 Wien, Österreich
FN63147p, Handelsgericht Wien
Fax: 01 / 944 30 30 40
E Mail: office@ptv.co.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):


Bestellt am (*)/erhalten am (*):


Name des/der Verbraucher(s):


Anschrift des/der Verbraucher(s):


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):


Datum:



(*) Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Geschäfts- & Zahlungsbedingungen: Anzeigen
Stand 28. November 2022
1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Aufträge über Werbeschaltungen, wie insbesondere Anzeigenschaltungen (Text, Bild, Advertorial, etc.) oder Werbebeilagen (in der Folge zusammen „Anzeigenaufträge“) zwischen der Pharma-Time Verlags GmbH, Pezzlgasse 18-20/20, 1170 Wien, FN63147p (in der Folge kurz „PTV“) und Werbekunden (in der Folge „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, PTV hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.3 PTV behält sich vor diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils unter https://www.ptv.co.at/agb abrufbare Fassung.


2. Auftragserteilung, Auftragsannahme, Tarife, Rabatte

2.1 Die Buchung und Annahme von Anzeigenaufträgen erfolgt ausschließlich auf Basis der aktuellen AGB sowie gemäß den veranschlagten Preisen der jeweils geltenden Mediadaten und ausschließlich nach gültiger Auftragsbestätigung. Die aktuell gültigen Mediadaten sind abrufbar unter https://www.ptv.co.at/werbung. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich 20% Mehrwertsteuer und 5% Werbeabgabe (vom Netto-Entgelt). Die Preise gelten maximal für ein Kalenderjahr. Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.

2.2 Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.3 PTV behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.4 Anzeigenaufträge, die vom österreichischen Presserat beanstandet wurden, können von PTV sofort beendet werden.

2.5 Anzeigenaufträge werden innerhalb von 12 Monaten abgewickelt. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, garantiert PTV nicht, dass eine Anzeige in einer bestimmten Ausgabe erscheint.

2.6 Die in den Mediadaten bezeichneten bzw. individuell in Aussicht gestellten Rabatte werden nur für innerhalb von 12 Monaten erscheinende Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Sollten innerhalb von 12 Monaten eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallzeit.

2.7 Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die PTV nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger sonstiger Pflichten, die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an PTV rückzuvergüten.

2.8 Für eine etwaige Gestaltung durch PTV werden Kosten in der Höhe von 350,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Seite gesondert verrechnet. Für inhaltliche Aufbereitungen durch PTV, die gesondert vereinbart werden müssen, fallen für externe Autoren 400,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Seite an.


3. Druckunterlagen, Produktanforderungen & Nutzungsrechte

3.1 Druckunterlagen müssen bis zum jeweiligen Druckunterlagenschluss in dem in den Mediadaten festgelegten oder im Speziellen vereinbarten Format per E-Mail an redaktion@ptv.co.at gesandt werden; geschieht dies nicht rechtzeitig bzw. kann eine nachträgliche Platzierung der Anzeige vor Drucklegung nicht mehr vorgenommen werden, ist der gebuchte Tarif dennoch in voller Höhe zu bezahlen.

3.2 PTV ist nicht verpflichtet Anzeigenaufträge (inkludiert auch Advertorials-Schaltungen) und ihre Inhalte, wie etwa Texte und Bilder, auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Für die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf etwaige Persönlichkeits-, Kennzeichen-, Urheber oder Datenschutzrechte ist der Kunde allein verantwortlich.

3.3 Der Kunde garantiert insbesondere, dass

• ihm sämtliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Nutzungsrechte bzw. entsprechende Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen an den Anzeigeninhalten zustehen, die für die Schaltung der Anzeige selbst aber auch im Rahmen des Anzeigenauftrages, etwa zur Bearbeitung, Nutzung oder Vervielfältigung, notwendig sind;
• die Anzeigeninhalte allen geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, wie insbesondere dem Presse-, Wettbewerbs-, Straf- und Datenschutzrecht; sowie dass
• die Anzeigeninhalte nicht in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifen oder gegen die guten Sitten verstoßen;

3.4 Der Kunde wird PTV gegen alle Ansprüche Dritter, die gegen PTV aufgrund eines Anzeigenauftrages des Kunden geltend gemacht werden, vollumfänglich schad- und klaglos halten. Zur Schadloshaltung zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

3.5 PKA-Produkt-Tests, PKA-Produkt-Samplings und die Beilage von Produkten sind gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Arzneimittelgesetz („AMG“), ausschließlich für Produkte zulässig, die frei abgegeben werden dürfen (sohin keine Arzneimittel iSd §§ 1 AMG), keiner gesonderten Lieferbedingungen bedürfen (z.B. einer bestimmten Temperatur) und gewöhnlich per Post oder anderen Lieferdiensten versandt werden können. Die Verantwortung für Zulässigkeit und Distributionsfähigkeit von Tests, Beilagen und Proben trägt der Kunde, der PTV diesbezüglich umfänglich schad- und klaglos hält.

3.6 Werden im Rahmen von Werbeformen (z.B. PKA-Produkt-Tests) etwaige Abzeichen, Auszeichnungen oder Siegel (z.B. PKA-Testsiegel) verliehenen, ist deren Veränderung jedweder Art verboten. Der Kunde verpflichtet sich dazu, PTV jede Verwendung des Siegels zu melden. Dafür ausreichend ist die Übermittlung eines digitalen Belegs (Screenshot, PDF, etc.) inkl. Ort und Datum der Veröffentlichung an office@ptv.co.at. Das Siegel darf ausschließlich von dem Unternehmen genutzt werden, das die entsprechende Werbeform (z.B. PKA-Produkt-Test) kostenpflichtig gebucht hat. Die Verwendung des Siegels ist ausschließlich für das getestete Produkt vorgesehen, solange dieses seit dem Test gänzlich unverändert ist, was Aussehen und Zusammensetzung betrifft. Die Siegel stehen im geistigen Eigentum von PTV, der dem Kunden nur unter oben genannten Bedingungen die Verwendung erlaubt. Die Erlaubnis kann bei Zuwiderhandeln jederzeit entzogen werden. Sollte der Kunde im Falle der Verletzung der Nutzungsbedingungen die Verwendung nicht mit sofortiger Wirkung einstellen, droht eine angemessene Geldstrafe.


4. Positionierung, Darstellung, Deklaration, Reklamation, Haftung

4.1 Sofern nicht im Einzelnen vereinbart, gewährleistet PTV keine Positionierung von Anzeigen an bestimmten Stellen.

4.2 Der Ausschluss von Mitbewerbern erfolgt nicht automatisch, kann jedoch individuell bei einer Anzeigengröße ab 1/1 Seite für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Ein kompletter Ausschluss für einen gesamten Artikel ist nur nach individueller Vereinbarung und u.U. mit zusätzlichen Kosten möglich.

4.3 PTV ist dazu berechtigt, jeglichen Anzeigenauftrag (egal ob Textanzeige, grafische Anzeige, Advertorial, o.ä.) als Werbung in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Dies bedarf keiner vorherigen Information oder Genehmigung des Auftraggebers.

4.4 Im Rahmen des Lektorats und der layouttechnischen Bearbeitung eines Anzeigenauftrages ist es PTV erlaubt, geringfügige Adaptionen in Text und Grafik zur Wahrung einer einheitlichen Blattlinie, der Vorgaben für Schreibweisen und zur Korrektur von Tipp- wie auch inhaltlichen Fehlern vorzunehmen, sofern dadurch die inhaltliche Aussage nicht beeinträchtigt wird. Dies bedarf keiner vorherigen Information oder Genehmigung des Auftraggebers.

4.5 PTV gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber retourniert. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem und unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises oder auf eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der werbliche Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine darüberhinausgehende Haftung von PTV ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich PTV den Empfehlungen des Gutachter-Ausschusses für Druckreklamationen.

4.6 Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich bzw. entsprechen diese nicht den geforderten technischen Voraussetzungen, hat der Auftraggeber bei mangelhaftem Abdruck keinen Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises oder eine Ersatzanzeige.


4.7 Im Rahmen der Zusendung von elektronischen Inhalten (z.B. Newsletter) haftet PTV nicht für etwaige Darstellungsschwierigkeiten oder Nichtzustellbarkeiten (z.B. Spam-Einstellungen) aufgrund der von Empfängern verwendeten E-Mail-Software. Eine Minderung oder Rückerstattung des Anzeigenpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.8 Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen ist jegliche Haftung von PTV ausgeschlossen.

4.9 Eine Erscheinungsverschiebung aus technischen Gründen begründet keinen Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises, eine Ersatzanzeige oder Schadenersatz, unabhängig davon, ob der Auftraggeber zuvor darüber informiert wurde oder nicht.

4.10 Bei Betriebsstörungen oder Störungen aufgrund höherer Gewalt hat PTV Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Anzeigenauftrag mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt ist. Darunterliegende Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu bezahlen.

4.11 Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich gemeldet werden.

4.12 PTV haftet nicht für einen bestimmten Erfolg von Anzeigenaufträgen bzw. dafür, maximal in Aussicht gestellte, Personen mit Anzeigenaufträgen bzw. anderen Werbemaßnahmen zu erreichen (z.B. PKA-Produkt-Sampling, PKA-Produkt-Test, etc.).


5. Kontrollabzüge, Belegexemplare, Druckdatenaufbewahrung

5.1 Kontrollabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht binnen 24 Stunden (ausgenommen Wochenenden und gesetzliche Feiertage) zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Spätere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

5.3 Bei Anzeigen ab 1/4 Seite erhält der Kunde gemeinsam mit der Rechnung über die vereinbarten Leistungen zwei Belegexemplare. Werbeagenturen erhalten drei Belegexemplare, verpflichten sich jedoch zur Weitergabe an ihre Kunden. Weitere Exemplare können bei PTV gegen Kostenübernahme bestellt werden.


6. Storno

6.1 Gebuchte Anzeigenaufträge können bis 30 Kalendertage vor Erscheinungstermin der betroffenen Ausgabe schriftlich kostenfrei storniert werden. Bis Druckunterlagenschluss (siehe Punkt 3.1) werden 50% der Auftragssumme verrechnet. Bei später einlangenden bzw. nicht den Formerfordernissen entsprechenden Stornierungen wird die gesamte Auftragssumme in Rechnung gestellt. Auch kostenfreie Stornierungen können allerdings Einfluss auf gewährte Rabattierungen haben, wenn dadurch das definierte Gesamtvolumen nicht mehr gegeben ist, auf Basis dessen ein vorliegender Rabatt gewährt wurde. In diesen Fällen kann PTV eine nachträgliche Reduktion von gewährten Rabatten vornehmen bzw. zu viel gewährte Rabatte zurückfordern.


7. Berechnung, Zahlung, Zahlungsverzug/Stundung

7.1 Rechnungen sind binnen fünf Tagen ab Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zu begleichen.

7.2 PTV ist berechtigt auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages das Erscheinen weiterer Anzeigen von einer Vorauszahlung und der Bezahlung aushaftender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

7.3 Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung gegen Ansprüche von PTV gegen ihn berechtigt.

7.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie die Mahn- und Eintreibungskosten zu bezahlen.

7.5 Kosten für Druckstöcke und Lithographien hat der Auftraggeber selbst zu zahlen.

7.6 Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren verfällt jeder Rabattanspruch.


8. Datenschutz

8.1 Die Datenschutzerklärung des PTV ist unter https://www.ptv.co.at/datenschutz zu finden.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und PTV ist Wien.

9.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

9.3 Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und PTV haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen. E-Mail erfüllt dieses Schrifterfordernis.

9.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.