Häufige Fragen (FAQ)
Der offizielle PKA-Berufsausweis
Der offizielle PKA-Berufsausweis
Generelles
Was ist der PKA-Berufsausweis?
Mit dem PKA-Berufsausweis haben Österreichs PKAs erstmals die Möglichkeit, sich als in Österreich geprüfte PKAs ausweisen zu können. Bislang war dies nur mit einer Kopie des LAP-Zeugnisses möglich. Anders als dieses passt der PKA-Berufsausweis in jede Geldbörse und ist fälschungssicher. Gleichzeitig ermöglicht ein Vorzeigen des Ausweises zahlreiche Vergünstigungen bei vielen Kooperationspartnern in ganz Österreich.
Wer ist berechtigt, den PKA-Berufsausweis zu beantragen?
Jede Person, die nachweisen kann, dass sie in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung oder die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat.
Ich bin PKA-Lehrling. Bekomme ich auch einen PKA-Berufsausweis?
Im Moment noch nicht, aber sobald Sie die Prüfung in Österreich abgelegt und bestanden haben, können Sie ihn mit Ihrem Zeugnis beantragen.
Wie lange ist der PKA-Berufsausweis gültig?
Der PKA-Berufsausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Was geschieht mit meinen Daten?
Als ausgebende Stelle des offiziellen PKA-Berufsausweises müssen wir natürlich darauf achten, dass dieser ausschließlich berechtigten Personen ausgestellt wird. Dafür benötigen wir einmalig eine Kopie Ihres LAP-Zeugnisses. Diese Daten werden von uns geprüft. Sobald Sie bei uns erfasst sind und wir gesehen haben, dass Sie die LAP in Österreich positiv absolviert haben, löschen wir Ihr Zeugnis aus unseren Systemen. Mit der Bestellung Ihres PKA-Berufsausweises gehen Sie mit dem PharmaTime Verlag eine Kundenbeziehung ein und unterliegen daher unseren strengen Datenschutzrichtlinien. Darin verpflichten wir uns, mit den Daten unserer Kundinnen und Kunden sehr behutsam umzugehen und diese nach allen Möglichkeiten zu schützen.
Kosten & Bestellung
Was kostet der PKA-Berufsausweis?
Der reguläre Kostenbeitrag für die Ausstellung des PKA-Berufsausweises sind 10 Euro (inkl. MwSt.). Die Rechnung erhalten Sie gemeinsam mit Ihrem Ausweis. Darüber hinaus gibt es Vergünstigungen in Verbindung mit einem PKAjournal-Abonnement (s.u.).
Gibt es Vergünstigungen für PKAjournal-Abonnenten?
Ja. Wer ein unbefristetes, reguläres (also kostenpflichtiges) PKAjournal-Abonnement besitzt, kann den PKA-Berufsausweis um einen vergünstigten Preis von nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen. Sie wissen nicht, ob Sie ein befristetes oder unbefristetes Abonnement haben? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns an office@ptv.co.at.
Bekomme ich auch eine Vergünstigung, wenn ich ein befristetes Abo besitze?
Die Vergünstigung steht nur Abonnenten von unbefristeten, regulären (also kostenpflichtigen) PKAjournal-Abos zur Verfügung. Gerne ändern wir Ihr Abo auf ein unbefristetes ab. Schreiben Sie uns einfach ein E-Mail mit Ihrem Umstellungswunsch. Sobald wir Ihnen die Umstellung bestätigt haben, können Sie Ihren PKA-Berufsausweis um nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen.
Ich beziehe das PKAjournal nicht, möchte aber trotzdem einen PKA-Berufsausweis beantragen. Geht das?
Natürlich. Wer in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung bzw. die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat, kann den PKA-Berufsausweis beantragen. Die Kosten hierfür liegen momentan bei 10 Euro (inkl. MwSt.)
Wie lange dauert es, bis ich meinen PKA-Berufsausweis nach der Bestellung erhalte?
Die Bestellungen von PKA-Berufsausweisen werden bei uns gesammelt und in größeren Schwüngen bearbeitet. Zu Beginn jedes Monats produzieren wir die Ausweise und senden sie den Bestellern zu. Dementsprechend kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis Sie Ihren Ausweis in Händen halten – meist geht es aber schneller.
Verlängerung des Ausweises
Was mache ich, wenn mein PKA-Berufsausweis in Kürze abläuft?
Um die Kooperationsangebote etc. weiter nutzen zu können, müssen Sie den Ausweis verlängern. Dies können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihres alten Ausweises über unser Bestellformular machen. Sie erhalten dann einen neuen Ausweis zugesandt, der wieder fünf Jahre nach Ablauf deines bestehenden Ausweises gültig ist.
Verlust des Ausweises
Was mache ich, wenn ich meinen PKA-Berufsausweis verliere?
Bitte teilen Sie uns dies umgehend per E-Mail an office@ptv.co.at mit, damit wir Ihren Ausweis sperren können. Erst danach ist eine Bestellung eines neuen Ausweises (mit neuer Ausweisnummer und Gültigkeit) über unser Bestellformular möglich.
Datenänderung
Mein Name hat sich geändert. Was kann ich tun?
Hat sich Ihr Name geändert, können wir Ihnen gerne einen neuen PKA-Berufsausweis ausstellen. Beantragen Sie die Namensänderung bitte über unser Bestellformular. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr (Bearbeitung, Postporto und Versand) in der Höhe von 5 Euro an. Außerdem benötigen wir per E-Mail an office@ptv.co.at einen Nachweis für die Namensänderung (z.B. Kopie der Heiratsurkunde etc.). Eine Neuausstellung mit dem neuen Namen ändert an dem Gültigkeitsdatum des Ausweises nichts.
Mein Name hat sich geändert und ich möchte meinen Ausweis gleichzeitig verlängern lassen. Was kann ich tun?
Hat sich Ihr Name geändert und läuft Ihr Ausweis innerhalb der nächsten 3 Monate ab, können Sie ihn gleich direkt mit Ihrem neuen Namen verlängern lassen. Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Bestellformular. Bitte vergessen Sie hier nicht, im Feld "Zusatzinformationen" Ihren alten Namen und Ihre bestehende Ausweisnummer anzugeben.
Meine Adresse hat sich geändert. Was kann ich tun?
Sind Sie seit der Bestellung Ihres Ausweises umgezogen, so können Sie uns ganz einfach Ihre neue Wohnadresse über unser Formular bekanntgeben.
Kooperationspartner
Woran kann ich erkennen, welche Unternehmen mir mit dem PKA-Berufsausweis spezielle Konditionen gewähren?
Alle Kooperationspartner des PKA-Berufsausweises finden Sie hier.
Ich kenne ein Unternehmen, das vielleicht Interesse daran hat, als Kooperationspartner auch Vorteile für PKA-Berufsausweisinhaber anzubieten. Wie kann ich das organisieren?
Nennen Sie uns gerne das Unternehmen inkl. Kontaktdaten und wir werden uns darum bemühen, einen Vorteil für alle Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber auszuhandeln. Schreiben Sie uns an office@ptv.co.at.
Ich möchte gerne, dass der PKA-Berufsausweis auch die Funktion eines „amtlichen“ Lichtbildausweises erfüllt. Warum wurde diese Möglichkeit nicht geschaffen?
Als Verlag sind wir von der Republik Österreich nicht dazu berechtigt, einen „amtlichen“ Lichtbildausweis auszustellen. Dies dürfen nur Behörden. Das Lichtbild (Foto) als zusätzliches Sicherheitsmerkmal wurde diskutiert, allerdings sind wir zu dem Schluss gekommen, es vorerst wegzulassen, um die Kosten für die Ausweisinhaber geringer zu halten und den Administrationsaufwand zu reduzieren. Dieses Feature ist aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen.
Was ist der PKA-Berufsausweis?
Mit dem PKA-Berufsausweis haben Österreichs PKAs erstmals die Möglichkeit, sich als in Österreich geprüfte PKAs ausweisen zu können. Bislang war dies nur mit einer Kopie des LAP-Zeugnisses möglich. Anders als dieses passt der PKA-Berufsausweis in jede Geldbörse und ist fälschungssicher. Gleichzeitig ermöglicht ein Vorzeigen des Ausweises zahlreiche Vergünstigungen bei vielen Kooperationspartnern in ganz Österreich.
Wer ist berechtigt, den PKA-Berufsausweis zu beantragen?
Jede Person, die nachweisen kann, dass sie in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung oder die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat.
Ich bin PKA-Lehrling. Bekomme ich auch einen PKA-Berufsausweis?
Im Moment noch nicht, aber sobald Sie die Prüfung in Österreich abgelegt und bestanden haben, können Sie ihn mit Ihrem Zeugnis beantragen.
Wie lange ist der PKA-Berufsausweis gültig?
Der PKA-Berufsausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Was geschieht mit meinen Daten?
Als ausgebende Stelle des offiziellen PKA-Berufsausweises müssen wir natürlich darauf achten, dass dieser ausschließlich berechtigten Personen ausgestellt wird. Dafür benötigen wir einmalig eine Kopie Ihres LAP-Zeugnisses. Diese Daten werden von uns geprüft. Sobald Sie bei uns erfasst sind und wir gesehen haben, dass Sie die LAP in Österreich positiv absolviert haben, löschen wir Ihr Zeugnis aus unseren Systemen. Mit der Bestellung Ihres PKA-Berufsausweises gehen Sie mit dem PharmaTime Verlag eine Kundenbeziehung ein und unterliegen daher unseren strengen Datenschutzrichtlinien. Darin verpflichten wir uns, mit den Daten unserer Kundinnen und Kunden sehr behutsam umzugehen und diese nach allen Möglichkeiten zu schützen.
Kosten & Bestellung
Was kostet der PKA-Berufsausweis?
Der reguläre Kostenbeitrag für die Ausstellung des PKA-Berufsausweises sind 10 Euro (inkl. MwSt.). Die Rechnung erhalten Sie gemeinsam mit Ihrem Ausweis. Darüber hinaus gibt es Vergünstigungen in Verbindung mit einem PKAjournal-Abonnement (s.u.).
Gibt es Vergünstigungen für PKAjournal-Abonnenten?
Ja. Wer ein unbefristetes, reguläres (also kostenpflichtiges) PKAjournal-Abonnement besitzt, kann den PKA-Berufsausweis um einen vergünstigten Preis von nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen. Sie wissen nicht, ob Sie ein befristetes oder unbefristetes Abonnement haben? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns an office@ptv.co.at.
Bekomme ich auch eine Vergünstigung, wenn ich ein befristetes Abo besitze?
Die Vergünstigung steht nur Abonnenten von unbefristeten, regulären (also kostenpflichtigen) PKAjournal-Abos zur Verfügung. Gerne ändern wir Ihr Abo auf ein unbefristetes ab. Schreiben Sie uns einfach ein E-Mail mit Ihrem Umstellungswunsch. Sobald wir Ihnen die Umstellung bestätigt haben, können Sie Ihren PKA-Berufsausweis um nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen.
Ich beziehe das PKAjournal nicht, möchte aber trotzdem einen PKA-Berufsausweis beantragen. Geht das?
Natürlich. Wer in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung bzw. die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat, kann den PKA-Berufsausweis beantragen. Die Kosten hierfür liegen momentan bei 10 Euro (inkl. MwSt.)
Wie lange dauert es, bis ich meinen PKA-Berufsausweis nach der Bestellung erhalte?
Die Bestellungen von PKA-Berufsausweisen werden bei uns gesammelt und in größeren Schwüngen bearbeitet. Zu Beginn jedes Monats produzieren wir die Ausweise und senden sie den Bestellern zu. Dementsprechend kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis Sie Ihren Ausweis in Händen halten – meist geht es aber schneller.
Verlängerung des Ausweises
Was mache ich, wenn mein PKA-Berufsausweis in Kürze abläuft?
Um die Kooperationsangebote etc. weiter nutzen zu können, müssen Sie den Ausweis verlängern. Dies können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihres alten Ausweises über unser Bestellformular machen. Sie erhalten dann einen neuen Ausweis zugesandt, der wieder fünf Jahre nach Ablauf deines bestehenden Ausweises gültig ist.
Verlust des Ausweises
Was mache ich, wenn ich meinen PKA-Berufsausweis verliere?
Bitte teilen Sie uns dies umgehend per E-Mail an office@ptv.co.at mit, damit wir Ihren Ausweis sperren können. Erst danach ist eine Bestellung eines neuen Ausweises (mit neuer Ausweisnummer und Gültigkeit) über unser Bestellformular möglich.
Datenänderung
Mein Name hat sich geändert. Was kann ich tun?
Hat sich Ihr Name geändert, können wir Ihnen gerne einen neuen PKA-Berufsausweis ausstellen. Beantragen Sie die Namensänderung bitte über unser Bestellformular. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr (Bearbeitung, Postporto und Versand) in der Höhe von 5 Euro an. Außerdem benötigen wir per E-Mail an office@ptv.co.at einen Nachweis für die Namensänderung (z.B. Kopie der Heiratsurkunde etc.). Eine Neuausstellung mit dem neuen Namen ändert an dem Gültigkeitsdatum des Ausweises nichts.
Mein Name hat sich geändert und ich möchte meinen Ausweis gleichzeitig verlängern lassen. Was kann ich tun?
Hat sich Ihr Name geändert und läuft Ihr Ausweis innerhalb der nächsten 3 Monate ab, können Sie ihn gleich direkt mit Ihrem neuen Namen verlängern lassen. Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Bestellformular. Bitte vergessen Sie hier nicht, im Feld "Zusatzinformationen" Ihren alten Namen und Ihre bestehende Ausweisnummer anzugeben.
Meine Adresse hat sich geändert. Was kann ich tun?
Sind Sie seit der Bestellung Ihres Ausweises umgezogen, so können Sie uns ganz einfach Ihre neue Wohnadresse über unser Formular bekanntgeben.
Kooperationspartner
Woran kann ich erkennen, welche Unternehmen mir mit dem PKA-Berufsausweis spezielle Konditionen gewähren?
Alle Kooperationspartner des PKA-Berufsausweises finden Sie hier.
Ich kenne ein Unternehmen, das vielleicht Interesse daran hat, als Kooperationspartner auch Vorteile für PKA-Berufsausweisinhaber anzubieten. Wie kann ich das organisieren?
Nennen Sie uns gerne das Unternehmen inkl. Kontaktdaten und wir werden uns darum bemühen, einen Vorteil für alle Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber auszuhandeln. Schreiben Sie uns an office@ptv.co.at.
Ich möchte gerne, dass der PKA-Berufsausweis auch die Funktion eines „amtlichen“ Lichtbildausweises erfüllt. Warum wurde diese Möglichkeit nicht geschaffen?
Als Verlag sind wir von der Republik Österreich nicht dazu berechtigt, einen „amtlichen“ Lichtbildausweis auszustellen. Dies dürfen nur Behörden. Das Lichtbild (Foto) als zusätzliches Sicherheitsmerkmal wurde diskutiert, allerdings sind wir zu dem Schluss gekommen, es vorerst wegzulassen, um die Kosten für die Ausweisinhaber geringer zu halten und den Administrationsaufwand zu reduzieren. Dieses Feature ist aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen.