Häufige Fragen (FAQ)
Der offizielle PKA-Berufsausweis
Der offizielle PKA-Berufsausweis
Generelles
Was ist der PKA-Berufsausweis?
Mit dem PKA-Berufsausweis haben Österreichs PKAs erstmals die Möglichkeit, sich als in Österreich geprüfte PKAs ausweisen zu können. Bislang war dies nur mit einer Kopie des LAP-Zeugnisses möglich. Anders als dieses passt der PKA-Berufsausweis in jede Geldbörse und ist fälschungssicher. Gleichzeitig ermöglicht ein Vorzeigen des Ausweises zahlreiche Vergünstigungen bei vielen Kooperationspartnern in ganz Österreich.
Wer ist berechtigt, den PKA-Berufsausweis zu beantragen?
Jede Person, die nachweisen kann, dass sie in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung oder die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat.
Ich bin PKA-Lehrling. Bekomme ich auch einen PKA-Berufsausweis?
Im Moment noch nicht, aber sobald du die Prüfung in Österreich abgelegt und bestanden hast, kannst du ihn mit deinem Zeugnis beantragen.
Wie lange ist der PKA-Berufsausweis gültig?
Der PKA-Berufsausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Was geschieht mit meinen Daten?
Als ausgebende Stelle des offiziellen PKA-Berufsausweises müssen wir natürlich darauf achten, dass dieser ausschließlich berechtigten Personen ausgestellt wird. Dafür benötigen wir einmalig eine Kopie deines LAP-Zeugnisses. Diese Daten werden von uns geprüft. Sobald du bei uns erfasst bist und wir gesehen haben, dass du die LAP in Österreich positiv absolviert hast, löschen wir dein Zeugnis aus unseren Systemen. Mit der Bestellung deines PKA-Berufsausweises gehst du mit dem Pharma-Time Verlag eine Kundenbeziehung ein und unterliegst daher unseren strengen Datenschutzrichtlinien. Darin verpflichten wir uns, mit den Daten unserer Kunden sehr behutsam umzugehen und diese nach allen Möglichkeiten zu schützen.
Kosten & Bestellung
Was kostet der PKA-Berufsausweis?
Der reguläre Kostenbeitrag für die Ausstellung des PKA-Berufsausweises sind 10 Euro (inkl. MwSt.). Die Rechnung erhältst du gemeinsam mit deinem Ausweis. Darüber hinaus gibt es Vergünstigungen in Verbindung mit einem pkajournal-Abonnement (s.u.).
Gibt es Vergünstigungen für pkajournal-Abonnenten?
Ja. Wer ein unbefristetes, reguläres (also kostenpflichtiges) pkajournal-Abonnement besitzt, kann den PKA-Berufsausweis um einen vergünstigten Preis von nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen. Du weißt nicht, ob du ein befristetes oder unbefristetes Abonnement hast? Wir helfen dir gerne weiter. Schreibe uns an office@ptv.co.at.
Bekomme ich auch eine Vergünstigung, wenn ich ein befristetes Abo besitze?
Die Vergünstigung steht leider nur Abonnenten von unbefristeten, regulären (also kostenpflichtigen) pkajournal-Abos zur Verfügung. Gerne ändern wir dein Abo auf ein unbefristetes ab. Schreibe uns einfach ein Email mit deinem Umstellungswunsch. Sobald wir dir die Umstellung bestätigt haben, kannst du deinen PKA-Berufsausweis um nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen.
Ich beziehe das pkajournal nicht, möchte aber trotzdem einen PKA-Berufsausweis beantragen. Geht das?
Natürlich. Wer in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung bzw. die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat, kann den PKA-Berufsausweis beantragen. Die Kosten hierfür liegen momentan bei 10 Euro (inkl. MwSt.)
Wie lange dauert es, bis ich meinen PKA-Berufsausweis nach der Bestellung erhalte?
Die Bestellungen von PKA-Berufsausweisen werden bei uns gesammelt und in größeren Schwüngen bearbeitet. Zu Beginn jedes Monats produzieren wir die Ausweise und senden sie den Bestellern zu. Dementsprechend kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis du deinen Ausweis in Händen hältst – meist geht es aber schneller.
Verlängerung des Ausweises
Was mache ich, wenn mein PKA-Berufsausweis in Kürze abläuft?
Um die Kooperationsangebote etc. weiter nutzen zu können, musst du den Ausweis verlängern. Dies kannst du frühestens 3 Monate vor Ablauf deines alten Ausweises über unser Bestellformular machen. Du erhältst dann einen neuen Ausweis zugesandt, der wieder fünf Jahre nach Ablauf deines bestehenden Ausweises gültig ist.
Verlust des Ausweises
Was mache ich, wenn ich meinen PKA-Berufsausweis verliere?
Bitte teile uns dies umgehend per Email an office@ptv.co.at mit, damit wir deinen Ausweis sperren können. Erst danach ist eine Bestellung deines neuen Ausweises (mit neuer Ausweisnummer und Gültigkeit) über unser Bestellformular möglich.
Datenänderung
Mein Name hat sich geändert. Was kann ich tun?
Hat sich dein Name geändert, können wir dir gerne einen neuen PKA-Berufsausweis ausstellen. Beantrage deine Namensänderung bitte über unser Bestellformular. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr (Bearbeitung, Postporto und Versand) in der Höhe von 5 Euro an. Außerdem benötigen wir per Email an office@ptv.co.at einen Nachweis für die Namensänderung (z.B. Kopie der Heiratsurkunde etc.). Eine Neuausstellung mit dem neuen Namen ändert an dem Gültigkeitsdatum des Ausweises nichts.
Mein Name hat sich geändert und ich möchte meinen Ausweis gleichzeitig verlängern lassen. Was kann ich tun?
Hat sich dein Name geändert und läuft dein Ausweis innerhalb der nächsten 3 Monate ab, kannst du ihn gleich direkt mit deinem neuen Namen verlängern lassen. Nutze dafür ganz einfach unser Bestellformular. Bitte vergiss hier nicht, im Feld "Zusatzinformationen" deinen alten Namen und deine bestehende Ausweisnummer anzugeben.
Meine Adresse hat sich geändert. Was kann ich tun?
Bist du seit der Bestellung deines Ausweises umgezogen, so kannst du uns ganz einfach deine neue Wohnadresse über unser Formular bekanntgeben.
Kooperationspartner
Woran kann ich erkennen, welche Unternehmen mir mit dem PKA-Berufsausweis spezielle Konditionen gewähren?
Alle Kooperationspartner des PKA-Berufsausweises findest du hier.
Ich kenne ein Unternehmen, das vielleicht Interesse daran hat, als Kooperationspartner auch Vorteile für PKA-Berufsausweisinhaber anzubieten. Wie kann ich das organisieren?
Nenne uns gerne das Unternehmen inkl. Kontaktdaten und wir werden uns darum bemühen, einen Vorteil für euch auszuhandeln. Schreibe uns an office@ptv.co.at.
Ich möchte gerne, dass der PKA-Berufsausweis auch die Funktion eines „amtlichen“ Lichtbildausweises erfüllt. Warum wurde diese Möglichkeit nicht geschaffen?
Als Verlag sind wir von der Republik Österreich nicht dazu berechtigt, einen „amtlichen“ Lichtbildausweis auszustellen. Dies dürfen nur Behörden. Das Lichtbild (Foto) als zusätzliches Sicherheitsmerkmal wurde diskutiert, allerdings sind wir zu dem Schluss gekommen, es vorerst wegzulassen, um für euch die Kosten geringer zu halten und den Administrationsaufwand zu reduzieren. Dieses Feature ist aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen.
Was ist der PKA-Berufsausweis?
Mit dem PKA-Berufsausweis haben Österreichs PKAs erstmals die Möglichkeit, sich als in Österreich geprüfte PKAs ausweisen zu können. Bislang war dies nur mit einer Kopie des LAP-Zeugnisses möglich. Anders als dieses passt der PKA-Berufsausweis in jede Geldbörse und ist fälschungssicher. Gleichzeitig ermöglicht ein Vorzeigen des Ausweises zahlreiche Vergünstigungen bei vielen Kooperationspartnern in ganz Österreich.
Wer ist berechtigt, den PKA-Berufsausweis zu beantragen?
Jede Person, die nachweisen kann, dass sie in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung oder die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat.
Ich bin PKA-Lehrling. Bekomme ich auch einen PKA-Berufsausweis?
Im Moment noch nicht, aber sobald du die Prüfung in Österreich abgelegt und bestanden hast, kannst du ihn mit deinem Zeugnis beantragen.
Wie lange ist der PKA-Berufsausweis gültig?
Der PKA-Berufsausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Was geschieht mit meinen Daten?
Als ausgebende Stelle des offiziellen PKA-Berufsausweises müssen wir natürlich darauf achten, dass dieser ausschließlich berechtigten Personen ausgestellt wird. Dafür benötigen wir einmalig eine Kopie deines LAP-Zeugnisses. Diese Daten werden von uns geprüft. Sobald du bei uns erfasst bist und wir gesehen haben, dass du die LAP in Österreich positiv absolviert hast, löschen wir dein Zeugnis aus unseren Systemen. Mit der Bestellung deines PKA-Berufsausweises gehst du mit dem Pharma-Time Verlag eine Kundenbeziehung ein und unterliegst daher unseren strengen Datenschutzrichtlinien. Darin verpflichten wir uns, mit den Daten unserer Kunden sehr behutsam umzugehen und diese nach allen Möglichkeiten zu schützen.
Kosten & Bestellung
Was kostet der PKA-Berufsausweis?
Der reguläre Kostenbeitrag für die Ausstellung des PKA-Berufsausweises sind 10 Euro (inkl. MwSt.). Die Rechnung erhältst du gemeinsam mit deinem Ausweis. Darüber hinaus gibt es Vergünstigungen in Verbindung mit einem pkajournal-Abonnement (s.u.).
Gibt es Vergünstigungen für pkajournal-Abonnenten?
Ja. Wer ein unbefristetes, reguläres (also kostenpflichtiges) pkajournal-Abonnement besitzt, kann den PKA-Berufsausweis um einen vergünstigten Preis von nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen. Du weißt nicht, ob du ein befristetes oder unbefristetes Abonnement hast? Wir helfen dir gerne weiter. Schreibe uns an office@ptv.co.at.
Bekomme ich auch eine Vergünstigung, wenn ich ein befristetes Abo besitze?
Die Vergünstigung steht leider nur Abonnenten von unbefristeten, regulären (also kostenpflichtigen) pkajournal-Abos zur Verfügung. Gerne ändern wir dein Abo auf ein unbefristetes ab. Schreibe uns einfach ein Email mit deinem Umstellungswunsch. Sobald wir dir die Umstellung bestätigt haben, kannst du deinen PKA-Berufsausweis um nur 5 Euro (inkl. MwSt.) beantragen.
Ich beziehe das pkajournal nicht, möchte aber trotzdem einen PKA-Berufsausweis beantragen. Geht das?
Natürlich. Wer in Österreich die PKA-Lehrabschlussprüfung bzw. die Prüfung zur Apothekenhelferin bzw. zum Apothekenhelfer positiv absolviert hat, kann den PKA-Berufsausweis beantragen. Die Kosten hierfür liegen momentan bei 10 Euro (inkl. MwSt.)
Wie lange dauert es, bis ich meinen PKA-Berufsausweis nach der Bestellung erhalte?
Die Bestellungen von PKA-Berufsausweisen werden bei uns gesammelt und in größeren Schwüngen bearbeitet. Zu Beginn jedes Monats produzieren wir die Ausweise und senden sie den Bestellern zu. Dementsprechend kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis du deinen Ausweis in Händen hältst – meist geht es aber schneller.
Verlängerung des Ausweises
Was mache ich, wenn mein PKA-Berufsausweis in Kürze abläuft?
Um die Kooperationsangebote etc. weiter nutzen zu können, musst du den Ausweis verlängern. Dies kannst du frühestens 3 Monate vor Ablauf deines alten Ausweises über unser Bestellformular machen. Du erhältst dann einen neuen Ausweis zugesandt, der wieder fünf Jahre nach Ablauf deines bestehenden Ausweises gültig ist.
Verlust des Ausweises
Was mache ich, wenn ich meinen PKA-Berufsausweis verliere?
Bitte teile uns dies umgehend per Email an office@ptv.co.at mit, damit wir deinen Ausweis sperren können. Erst danach ist eine Bestellung deines neuen Ausweises (mit neuer Ausweisnummer und Gültigkeit) über unser Bestellformular möglich.
Datenänderung
Mein Name hat sich geändert. Was kann ich tun?
Hat sich dein Name geändert, können wir dir gerne einen neuen PKA-Berufsausweis ausstellen. Beantrage deine Namensänderung bitte über unser Bestellformular. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr (Bearbeitung, Postporto und Versand) in der Höhe von 5 Euro an. Außerdem benötigen wir per Email an office@ptv.co.at einen Nachweis für die Namensänderung (z.B. Kopie der Heiratsurkunde etc.). Eine Neuausstellung mit dem neuen Namen ändert an dem Gültigkeitsdatum des Ausweises nichts.
Mein Name hat sich geändert und ich möchte meinen Ausweis gleichzeitig verlängern lassen. Was kann ich tun?
Hat sich dein Name geändert und läuft dein Ausweis innerhalb der nächsten 3 Monate ab, kannst du ihn gleich direkt mit deinem neuen Namen verlängern lassen. Nutze dafür ganz einfach unser Bestellformular. Bitte vergiss hier nicht, im Feld "Zusatzinformationen" deinen alten Namen und deine bestehende Ausweisnummer anzugeben.
Meine Adresse hat sich geändert. Was kann ich tun?
Bist du seit der Bestellung deines Ausweises umgezogen, so kannst du uns ganz einfach deine neue Wohnadresse über unser Formular bekanntgeben.
Kooperationspartner
Woran kann ich erkennen, welche Unternehmen mir mit dem PKA-Berufsausweis spezielle Konditionen gewähren?
Alle Kooperationspartner des PKA-Berufsausweises findest du hier.
Ich kenne ein Unternehmen, das vielleicht Interesse daran hat, als Kooperationspartner auch Vorteile für PKA-Berufsausweisinhaber anzubieten. Wie kann ich das organisieren?
Nenne uns gerne das Unternehmen inkl. Kontaktdaten und wir werden uns darum bemühen, einen Vorteil für euch auszuhandeln. Schreibe uns an office@ptv.co.at.
Ich möchte gerne, dass der PKA-Berufsausweis auch die Funktion eines „amtlichen“ Lichtbildausweises erfüllt. Warum wurde diese Möglichkeit nicht geschaffen?
Als Verlag sind wir von der Republik Österreich nicht dazu berechtigt, einen „amtlichen“ Lichtbildausweis auszustellen. Dies dürfen nur Behörden. Das Lichtbild (Foto) als zusätzliches Sicherheitsmerkmal wurde diskutiert, allerdings sind wir zu dem Schluss gekommen, es vorerst wegzulassen, um für euch die Kosten geringer zu halten und den Administrationsaufwand zu reduzieren. Dieses Feature ist aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen.